SCHWEIZ / FALL SPRING -
Ansprüche durch Zeitablauf verwirkt?
Dies ist die zweite Rückweisung des
Joseph Spring. Die erste hätte ihn beinahe das Leben gekostet. Heute hat der
Bundesrat nichts als «Mitgefühl und Bedauern» übrig. Die
Genugtuungsforderung des ehemaligen Flüchtlings wurde am Dienstag mit
empörenden Begründungen abgewiesen. Wie schon im ähnlichen Rechtsfall
Charles Sonabend behauptet der Bundesrat, die Ansprüche seien zeitlich
«verwirkt» und «materiellrechtlich nicht begründet».
VON GISELA BLAU
Er sei sehr enttäuscht, sagte Joseph
Spring am Dienstag sehr gefasst am Telefon zu einem Reporter von Schweizer
Radio DRS. Spring ist jetzt 71 Jahre alt und lebt seit 1946 in Australien,
wohin er nach seiner Befreiung aus Auschwitz im Alter von 19 Jahren
auswanderte. Die Schweizer Regierung hat am Dienstag seine
Genugtuungsforderung über 100 000 Franken abgelehnt und ihm statt dessen nur
«Mitgefühl und Bedauern» zugestanden. Möglicherweise habe Spring statt
dessen das Anrecht auf eine Kompensation aus der «Stiftung Solidarische
Schweiz», sagte Finanzminister Kaspar Villiger. Doch diese wird noch Jahre
auf sich warten lassen. «Ich bin 71 Jahre alt», sagte Spring am Dienstag.
«Jahre zählen. Aber natürlich kann man immer hoffen.»
Nur Bundesrätin Ruth Dreifuss sowie die
Bundesräte Moritz Leuenberger und Pascal Couchepin haben dem Vernehmen nach
dafür gestimmt, Spring eine Zahlung ohne Rechtspflicht wie im Fall Eli
Carmel in Basel zuzugestehen. Am härtesten soll Bundesrat Villiger dagegen
lobbyiert haben. Er zog eher ungeschickt die Stiftung Solidarische Schweiz
als Alibi für die Ablehnung heran, weil sie Projekte für Holocaust-Opfer
unterstützen könne. Einzelpersonen bekommen jedoch kein Stiftungsgeld, und
abgewiesene Flüchtlinge schon gar nicht.
Wie Fall Sonabend
Spring wurde zusammen mit seinen jungen
Cousins Sylver and Henri Henenberg von Schweizer Grenzwächtern an der
französischen Grenze direkt einer deutschen Patrouille übergeben - im
November 1943, als auch die Schweizer Behörden genaue Kenntnisse darüber
hatten, was mit Juden geschah, die Nazi-Schergen in die Hände fielen. Es war
auch in der Schweiz damals längst allgemein bekannt, das beweisen Dokumente
im Bundesarchiv, dass die Übergabe von Juden deren sichere Deportation in
ein Vernichtungslager und den praktisch sicheren Tod bedeutete. Spring, der
damals noch Sprung hiess, wurde mit seinen Begleitern via Drancy nach
Auschwitz deportiert. Sofort nach ihrer Ankunft wurden Sylver and Henri
vergast. Spring überlebte wie durch ein Wunder. Diese unglaubliche
Geschichte zeichnete der Publizist Stefan Keller (siehe auch «zur Lage») in
der «WoZ» nach. Im Januar 1998 verklagte er die Schweizer Regierung auf 100
000 Franken. Die Schweiz lehnte am Dienstag die Genugtuungsforderung ab, wie
sie auch den Fall Charles Sonabend ablehnte. Sonabend, der heute in London
lebt, war 1942 mit Eltern und Schwester von den Schweizer Behörden über die
französische Grenze ausgeliefert worden. Er und die Schwester überlebten;
die Eltern wurden in Auschwitz ermordet.
Wegen des Datums ist der Fall
Spring-Henenberg jedoch noch krasser als der Fall Sonabend. Obwohl sie oder
zumindest ihre Vorgesetzten wussten, was mit den drei Jungen geschehen
würde, händigten die Schweizer Grenzwächter der deutschen Patrouille sogar
die echten Papiere der jungen Flüchtlinge aus, die sie als Juden
identifizierten.
Die drei Cousins waren auch bei ihrem
zweiten Versuch, die Schweizer Grenze zu überschreiten, entdeckt worden. Sie
übergaben den Grenzern ihre falschen Papiere, aber voller Vertrauen auch
ihre echten, weil sie fälschlicherweise glaubten, Juden bekämen in der
Schweiz auf jeden Fall Asyl. Beim ersten Versuch wurden die drei einfach
wieder über die Grenze zurückgeschickt. Das nächste Mal wurden sie in den
Tod geschickt, und daran ändert auch die Tatsache nichts, dass Joseph Spring
wie durch ein Wunder überlebte. Ausserdem hatten junge Flüchtlinge von 16
Jahren und darunter das Recht, in der Schweiz zu bleiben, was allerdings
nicht immer respektiert wurde. Joseph Spring war 16, die Cousins in
ähnlichem Alter.
Materiellrechtlich nicht begründet
Die Schweizer Regierung, sagte
Finanzminister Kaspar Villiger am Dienstag, lehnte das auf das
Verantwortlichkeitsgesetz gestützte Begehren ab, «weil die Ansprüche sowohl
durch Zeitablauf verwirkt als auch materiellrechtlich nicht begründet sind».
Das allein ist bereits stossend, weil schon Marc Richter, Anwalt von Charles
Sonabend, die zeitliche Verwirkung bestreitet. Aber der Rest der
bundesrätlichen Begründung ist überaus empörend: «Die Bundesbehörden haben
sich im Gegensatz zum Naziregime keines Kriegsverbrechens schuldig gemacht.
Auch wenn der geschilderte Sachverhalt menschlich zutiefst betroffen macht,
stellt nach rechtlicher Beurteilung das Verhalten der Schweizer Grenzbehörde
keine Gehilfenschaft zum Völkermord dar.»
Tiefempfundenes Mitleid
Die Landesregierung drückt Spring ihr
«tiefempfundenes Mitgefühl und Bedauern» aus. Sie leistet sich auch das
Bekenntnis, «gerade im Licht der Geschichte» habe der Bundesrat die
«Stiftung Solidarische Schweiz» lanciert. Und zudem die Beteuerung, die
tragischen Einzelschicksale zeigten, «wie wichtig es ist, die Tragödie des
Holocaust in den Folgen zu lindern und - unter dem Leitmotiv des «nie
wieder» - Beiträge zur Verhinderung neuer Völkermorde und schwerer
Menschenrechtsverletzungen zu leisten». Springs Anwalt Paul Rechsteiner, St.
Galler SP-Nationalrat, der erfolgreich die Rehabilitierung des Judenretters
und «Gerechten unter den Völkern», Paul Grüninger, durchsetzte, erstritt
1997 auch von der Basler Regierung eine Genugtuung von 50 000 Franken für
den Israeli Eli Carmel, der im Herbst 1939 von Basel nach Deutschland
deportiert wurde und in einem Konzentrationslager seine Gesundheit verlor.
Rechsteiner, der dem Finanzministerium am 26. Januar 1998 Joseph Springs
Klage übersandte, bekam trotz der legalen Frist von drei Monaten keine
Antwort. In Kürze wird er beim Bundesgericht eine Klageschrift einreichen
(JR Nr. 25, vom 18. Juni). Auch Marc Richter hat den Fall Sonabend bereits
beim Bundesgericht anhängig gemacht. Der Bundesrat wies im Fall Spring «in
Form einer Parteierklärung» erneut seinerseits auf das Bundesgericht hin.
Der gleiche Bundesrat Villiger, der jetzt im Namen des Bundesrates zum
zweiten Mal die Genugtuungs-Forderung eines ehemaligen Flüchtlings ablehnte,
anerkannte als Bundespräsident in seiner berühmt gewordenen Rede am 7. Mai
1995 die Schuld der Schweiz in der Flüchtlingsfrage. Wer Schuld trägt, ist
auch satisfaktionspflichtig und kann sich nicht einfach hinter dem
Bundesgericht verstecken.
